Zwischenprüfung - Allgemeines/Zulassung
Stand: SoSe 2024
Alle Studierendengruppen, die Prüfungen am rechtswissenschaftlichen Fachbereich ablegen möchten, müssen einmalig in Papierform die Zulassung/Registrierung zum jeweiligen Prüfungsverfahren beantragen. Hauptfachstudierende beantragen in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen abgelegt werden sollen, die Zulassung zur Zwischenprüfung und später nach Bestehen der Zwischenprüfung die Zulassung zum Schwerpunktbereich (ebenfalls in dem Semester, in dem die ersten Teilprüfungen des Schwerpunktbereiches abgelegt werden sollen). Diese einmalige Registrierung ermöglicht auch in nachfolgenden Semestern eine spätere elektronische Prüfungsanmeldung.
Die Zulassungsfrist für das Prüfungsverfahren im Sommersemester 2024 läuft im Sommersemester 2024
innerhalb der Frist von Dienstag, 09. April 2024 bis Dienstag, 30. April 2024, 24 Uhr
Die zugehörigen Formulare werden an dieser Stelle am 09. April 2024 veröffentlicht.
Formulare sind ab Fristbeginn im Formularcenter des Prüfungsamtes abrufbar. Die Formulare sind ausgefüllt und unterschrieben eingescannt PDF-Dokument per E-Mail zu senden an: zulassung@~@jura.uni-bonn.de oder per Einwurf in das Postfach des Prüfungsamtes Jura im Juridicum (Postfach 37 gegenüber dem Dekanat) oder per Post an die Postadresse des Prüfungsamts Jura (Adenauerallee 24 - 42, 53113 Bonn).
Zur Anerkennung bzw. zum Anrechnungsverzicht beachten Sie bitte die beiden nachstehenden Formulare:
Erklärung über die Anrechnung von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Erklärung über den Anrechnungsverzicht von bisher erbrachten Prüfungsleistungen
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Studiengang Rechtswissenschaft